Der Kirchengemeinderat leitet eine Kirchengemeinde. In Wilhelmsburg gibt es zwei Kirchengemeinderäte - Kirchdorf und Reiherstieg.

Ein Kirchengemeinderat wird von den Gemeindeglieder alle sechs Jahre gewählt. Nur die Pastores der Gemeinde sind "geborene" Mitglieder.
Ein Kirchengemeinderat entscheidet über Grundsätzliches:

  • Geistliches Profil
  • Gottesdienst
  • Finanzen
  • Personal
  • Gebäude

 

Der Kirchengemeinderat trifft sich einmal im Monat zur gemeinsamen Sitzung. Der/die Vorsitzende/r und Stellvertreter/in wird zu Beginn einer Legislaturperiode gewählt. Sie sorgen für die  Einberufung der Sitzungen und Umsetzung der Beschlüsse.

Außerdem nutzt ein Kirchengemeinderat Ausschüsse. Die Mitglieder der Ausschüsse bereiten die Tagesordnungspunkte vor und arbeiten sie ggf. ab. Die Ausschüsse können auch mit Ehrenamtlichen besetzt werden, die nicht im Kirchengemeinderat sind.

  • Verwaltungsausschuss
  • Bauausschuss
  • Finanzausschuss
  • Jugendausschuss
  • Gottesdienstausschuss
  • Musikausschuss